AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Jura-Pflegeseminare gelten für alle Verträge über die Teilnahme an den angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Sie gelten gegenüber allen Teilnehmenden sowie gegenüber den Kostenträgern der Fort- und Weiterbildungen. Abweichende AGB finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Leistungen
Die Jura-Pflegeseminare bieten Fort- und Weiterbildungen im Gesundheitsbereich an. Diese werden in Form von Präsenzveranstaltungen, Online-Kursen und Hybridformaten angeboten.
Inhalt, Umfang und Ziel der jeweiligen Fort- und Weiterbildung ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
Die Jura-Pflegeseminare behalten sich vor, Inhalte, Dozenten oder Abläufe aus sachlichem Grund anzupassen, sofern dies den Gesamtcharakter der Fort- und Weiterbildung nicht wesentlich verändert.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung für die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt schriftlich, per Mail oder über das auf der Homepage bereitgestellte Online-Formular.
Die Teilnahmevoraussetzungen, sofern diese bestehen, können der Homepage der Jura-Pflegeseminare https://www.jura-pflegeseminare.de/ entnommen werden und sind von den Teilnehmenden nachzuweisen.
Nach Eingang der Anmeldung durch die Teilnehmenden erfolgt eine Eingangsbestätigung durch die Jura-Pflegeseminare. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Jura-Pflegeseminare zustande.
4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise.
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Teilnahmegebühr innerhalb der dort angegebenen Frist zu zahlen. Sowohl der Teilnehmende als auch ein ggf. verpflichteter Kostenträger ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet.
Bei ausbleibender oder nicht fristgerechter Zahlung behalten sich die Jura-Pflegeseminare das Recht vor, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Bereits geleistete Zahlungen bleiben unberührt, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist.
Der Teilnehmende bzw. der Kostenträger gerät bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Während des Verzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet, beginnend ab dem Tag der Fälligkeit bis zur vollständigen Zahlung.
5. Rücktritt und Stornierung
Die Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmenden oder des Kostenträgers muss in Schriftform erfolgen.
• Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn entstehen keine Kosten.
• Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren fällig.
• 100 % der Teilnahmegebühren werden fällig bei Stornierungen von weniger als 7 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen.
Den Teilnehmenden oder Kostenträgern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass den Jura-Pflegeseminaren kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Sollten der Teilnahme sonstige wichtige Hinderungsgründe oder Krankheitsgründe entgegenstehen, kann, sofern dies organisatorisch möglich ist, eine Umbuchung auf einen späteren Termin erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Diese Regelungen gelten auch bei einem Abbruch der Teilnahme durch den Teilnehmenden oder den Kostenträger.
Nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung der Jura-Pflegeseminare ist die Benennung eines Ersatzteilnehmenden möglich. Zusätzlich Kosten entstehen nicht.
Der Ersatzteilnehmende muss die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Ein Einstieg ist ausgeschlossen, wenn mehr als 10 % der Gesamtstunden der Weiterbildung durchgeführt wurden oder eine Nachholung der versäumten Inhalte organisatorisch nicht möglich ist.
Sofern Plätze zur Verfügung stehen, kann der Ersatzteilnehmende an einem späteren Kursdurchgang teilnehmen.
6. Widerrufsrecht
Teilnehmende Verbraucher haben das gesetzliche Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere Fristen und Form, sind in der Widerrufsbelehrung der Jura-Pflegeseminare geregelt. https://www.jura-pflegeseminare.de/widerruf
7. Vertragslaufzeit
Der Vertrag über die Teilnahme an der Fort- oder Weiterbildung beginnt mit der Zusendung der schriftlichen Teilnahmebestätigung durch die Jura-Pflegeseminare und endet mit dem letzten Veranstaltungstag der gebuchten Fort- oder Weiterbildung.
Etwaige Nachholtermine oder Prüfungsleistungen, die nach dem offiziellen Veranstaltungsende stattfinden, gelten als Bestandteil der Weiterbildung, ohne den ursprünglichen Vertragszeitraum zu verlängern.
8. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Jura-Pflegeseminare liegt insbesondere vor, wenn
• ein Teilnehmender die Veranstaltung nachhaltig stört oder die Durchführung erheblich beeinträchtigt,
• auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgerechte Zahlung erfolgt,
• der Teilnehmende Urheberrechte verletzt, oder
• nachweislich festzustellen ist, dass das Weiterbildungsziel durch den Teilnehmenden aufgrund mangelnder aktiver Teilnahme oder Leistungsfähigkeit nicht erreicht werden kann.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.
9. Absage oder Änderungen
Die Jura-Pflegeseminare behalten sich vor, Fort – und Weiterbildungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt) abzusagen.
Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
10. Teilnahme und Fehlzeiten
Teilnehmende verpflichten sich mit der Anmeldung, an den ausgeschriebenen Seminartagen persönlich teilzunehmen. Kann die Teilnahme krankheitsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen nicht erfolgen, ist der Arbeitgeber darüber zu informieren, sofern er die Kosten für die Fort- oder Weiterbildung trägt. Unabhängig davon sind die Jura-Pflegeseminare in jedem Fall unverzüglich über das Fernbleiben zu benachrichtigen.
Verspätetes Eintreffen oder vorzeitiges Verlassen einer Fort- oder Weiterbildung wird anteilig nach der Anzahl der Gesamtstunden als Fehlzeit berücksichtigt.
Sollten die Fehlzeiten mehr als 10 % der Gesamtstundenzahl betragen, wird der Teilnehmende gebeten, die verpassten Inhalte entsprechend den Vorgaben der Kursleitung nachzuarbeiten oder in einem Folgekurs nachzuholen, soweit dies organisatorisch möglich ist.
11. Nicht-Teilnahme an Prüfungen und Nichtbestehen von Prüfungsleistungen (Weiterbildungen)
Teilnehmende, die aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen nicht an den Prüfungsleistungen einer Weiterbildung teilnehmen können (z. B. Abgabe von Facharbeiten, Kolloquien, praktische Prüfungen oder Präsentationen), müssen den Arbeitgeber informieren, sofern dieser die Weiterbildung bezahlt. Unabhängig davon ist das Jura-Pflegeseminar unverzüglich über die Abwesenheit zu benachrichtigen. In diesen Fällen ist dem Seminar ein ärztliches Attest oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen.
Nicht absolvierte oder nicht bestandene Prüfungsleistungen führen dazu, dass kein Zertifikat über die Weiterbildung ausgestellt wird. Maßgeblich sind die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung. Stattdessen wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Fehlende Prüfungsleistungen können in Absprache mit der Kursleitung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachgeholt werden, spätestens jedoch 18 Monate nach dem ursprünglichen Prüfungstermin. Nach erfolgreichem Bestehen der nachgeholten Prüfungsleistung wird das Zertifikat ausgestellt.
Für das Nachholen oder Wiederholen einer Prüfungsleistung wird dem Rechnungsempfänger eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 200 € berechnet.
12. Haftung
Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jura-Pflegeseminare, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Ausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Jura-Pflegeseminare auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Jura-Pflegeseminare.
Für vergebliche Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden wird ebenfalls keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Online-Seminaren besteht kein Anspruch auf Durchführung bei technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Jura-Pflegeseminare liegen.
13. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen im Gesundheitsbereich
Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Jura-Pflegeseminar haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Teilnehmende nehmen die Übungen in Kenntnis der damit verbundenen Risiken wahr.
Die Teilnehmenden versichern, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme an praktischen Übungen geeignet sind und keine ärztlichen Bedenken bestehen.
Bei Übungen an anderen Teilnehmenden ist besondere Sorgfalt und Rücksichtnahme geboten. Teilnehmende sind verpflichtet, die Anweisungen der Kursleitung/Dozenten zu befolgen.
Bei der Verwendung von Fallbeispielen oder persönlichen Daten anderer Teilnehmender sind Schweigepflicht und Datenschutz strikt einzuhalten. Teilnehmende verpflichten sich, diese Regeln einzuhalten und keine Informationen unbefugt weiterzugeben.
14. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen der Seminare bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Materialien sowie eingesetzte Software sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Jura Pflegeseminare oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Den Teilnehmenden wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und ausschließlich auf den persönlichen Gebrauch im Rahmen der Seminare beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Jura-Pflegeseminare oder Rechteinhabers unzulässig.
Bei Zuwiderhandlung behalten sich die Jura-Pflegeseminare das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
15. Datenschutz
Die Jura-Pflegeseminare erheben und verarbeiten personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Anmeldung, Vertragsabwicklung, Organisation und Durchführung der Seminare verarbeitet.
Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn die Teilnehmenden ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Seminare erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Teilnehmende haben jederzeit das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit zu verlangen. Ein Widerruf bereits erteilter Einwilligungen ist jederzeit möglich und wirkt für die Zukunft.
Während der Seminare sind Video- und Tonaufzeichnungen sowie sonstige Mitschnitte ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Jura-Pflegeseminare unzulässig.
Die Teilnehmenden werden über diese Datenschutzregelungen informiert und erklären sich mit der Anmeldung ausdrücklich einverstanden. Weitere Informationen, insbesondere zu Widerrufsmöglichkeiten und Ansprechpartnern, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website der Jura-Pflegeseminare hinterlegt.
16. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Jura-Pflegeseminaren und den Teilnehmenden sowie deren Kostenträgern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit Teilnehmende oder Kostenträger Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Dasselbe gilt, wenn Teilnehmende oder Kostenträger keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.